Vanepumpen der Baureihe Rexroth PV7
Vorgestellte Modelle
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Original-deutsche Schieberpumpe, hydraulische Ölpumpe mit Pilotenbetrieb, erhältlich in Lager und Originalverpackung.
Technische Spezifikation
| Parameter |
Regie-Serie |
Pilotbetriebene Serien |
| Modellbereich |
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in der Lage ist, die Anlage zu überwachen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
| Vertreibung pro Revolution |
10 bis 25 cm3/Umsatz |
14 bis 150 cm3/Umsatz |
| Maximaler Dauerbetriebsdruck |
100 bar |
160 bar |
| Maximaler Spitzendruck |
120 bar (nur bei kurzfristiger Überlastung ≤ 5 s) |
200 bar (nur bei kurzfristiger Überlastung ≤ 5 s) |
| Geschwindigkeitsbereich |
600 bis 2800 U/min (höhere Drehzahl für Modelle mit kleinerer Hubraumleistung) |
600 bis 3600 U/min (höhere Drehzahl für Modelle mit kleinerer Hubraumstärke) |
| Höchststrom bei 1800 U/min |
36 l/min (berechnet bei Nennverlagerung) |
270 l/min (berechnet bei Nennverlagerung) |
| Volumetrische Effizienz |
≥ 90% (bei 160 bar, 1800 U/min, ISO VG 46 Öl) |
≥ 92% (bei 160 bar, 1800 U/min, ISO VG 46 Öl) |
| Gesamtwirksamkeit |
≥ 80% (einschließlich mechanischer und volumetrischer Effizienz) |
≥ 82% (einschließlich mechanischer und volumetrischer Effizienz) |
| Geräuschpegel in einer Entfernung von 1 m |
≤ 63 dB (A) |
- |
Betriebsbedingungen
| Parameter |
Spezifikation |
| Saugdruckbereich |
-0,8 bis +1 bar (absoluter Druck: 0,2-1,1 bar) |
| Kompatibilität mit hydraulischen Flüssigkeiten |
Mineralöl (HLP) und synthetisches Öl (HETG/HEES); Verwendung von FKM-Dichtungen für synthetische Flüssigkeiten |
| Viskosität der Flüssigkeit |
10-1000 mm2/s (Betrieb); 2-1500 mm2/s (Anlauf); optimale Reichweite 16-160 mm2/s |
| Temperaturbereich der Flüssigkeit |
-20 bis +80 °C (Betrieb); -40 bis +90 °C (Lagerung) |
![PV7-1X/40
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Verfügbare Modelle
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Verkehr gebracht werden.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
PV7-1X/10-14RE01MW0-16
PV7-1X/63-71RE07MC0-16-C3.1
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsbedingungen für die Berechnung der Leistung nicht erfüllt sind.
Dies ist der Fall, wenn die Angabe des Anschlusses nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassung für die Berechnung der Zulassungsdauer.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
PV7-1X/100-150RE07MW0-08WH
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Berechnung der Leistungsspiegel.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Zulassung für die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07MN0-16"
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07KD0-16"
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die in Absatz 1 genannten Anforderungen erfüllt sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung und Überwachung der Fischereifahrzeuge verwendet.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Verbrennungs- und Verbrennungsvorrichtungen.
Dies gilt auch für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb genommen wird.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlagen, die in der Anlage befindlich sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlage, die in der Anlage befindet, und die Anlage, die in der Anlage befindet.
Die Angabe der Verzögerung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
PV7-1X/40-45RE37MW5-16WH
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Dies gilt auch für die Anlagen, die in der Anlage nicht in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Häufig gestellte Fragen
Wie ist die Lebensdauer der Rexroth PV7-Schieberpumpe?
Es verfügt über eine lange Lebensdauer mit minimalem Wartungsaufwand bei Verwendung unter Nennbedingungen.
Kann die Rexroth PV7 Schieberpumpe in rauen Umgebungen arbeiten?
Ja, es ist sehr korrosionsbeständig und kann starken Stoß und Schwingungen in industriellen Umgebungen standhalten.
Hat die Rexroth PV7-Schieberpumpe eine gute Druckregelungsfähigkeit?
Ja, es bietet eine hervorragende Druckkontrolle und eine stabile Strömung auch unter unterschiedlichem Druck.
Ist die Rexroth PV7-Schieberpumpe für mobile hydraulische Anwendungen geeignet?
Es hat ein hohes Leistungsgewichtsverhältnis, was es für bestimmte mobile Hydraulik-Szenarien ideal macht.
Wie wäre es mit der Selbstaufbereitungsfähigkeit der Rexroth PV7 Schieberpumpe?
Es verfügt über eine gute Fähigkeit zur Selbstprimierung, die jedes Mal einen einfachen und schnellen Start gewährleistet.