Vanepumpen der Baureihe Rexroth PV7
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Pilotbetriebene Rexroth-Flächenpumpe PV7-Serie aus Deutschland
Technische Spezifikation
| Parameter/Eigenschaftskategorie |
Direktwirkende (PV7-A) -Serie |
Pilotbetriebene (PV7-C/D/N/W) Serie |
Einheit |
Anmerkungen |
| Modellbereich |
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in der Lage ist, die Anlage zu überwachen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
#VALUE! |
1X/2X = Komponentenreihe; 06/14/20 = Rahmengröße |
| Vertreibung pro Revolution |
10 bis 25 |
14 bis 150 |
cm3/Rv |
Die Verschiebung variiert je nach spezifischem Modellnachwort |
| Max. Dauerarbeitsdruck |
100 |
160 |
Bar |
PV7-A: ≤ 100 bar; PV7-C/D/N/W: ≤ 160 bar |
| Höchstdruck |
120 |
200 |
Bar |
Nur kurzfristige (≤ 5 s) Überlastung |
| Geschwindigkeitsbereich |
600 bis 2800 |
600 bis 3600 |
Umdrehungen pro Minute |
Höhere Geschwindigkeit für Modelle mit geringerer Hubraumstärke |
| Max. Durchflussrate (bei 1800 U/min) |
36 |
270 |
L/min |
Berechnet bei Nennverlagerung |
| Volumetrischer Wirkungsgrad (Nennzustand) |
≥ 90% |
≥92% |
% |
Bei 160 bar, 1800 U/min, ISO VG 46 Öl |
| Gesamtwirksamkeit (Nennbetrieb) |
≥ 80% |
≥ 82% |
% |
Einschließlich mechanischer und volumetrischer Effizienz |
| Saugdruckbereich |
1 |
-0,8 bis +1 |
Bar |
Absoluter Druck: 0,2-1,1 bar |
| Kompatibilität mit Flüssigkeiten |
Mineralöl (HLP), synthetisches Öl (HETG/HEES) |
Mineralöl (HLP), synthetisches Öl (HETG/HEES) |
- |
Verwenden Sie FKM-Dichtungen für synthetische Flüssigkeiten |
| Viskosität der Flüssigkeit |
10-1000 (Betrieb); 2-1500 (Start-up) |
10-1000 (Betrieb); 2-1500 (Start-up) |
mm2/s |
Optimal: 16 bis 160 mm2/s |
| Temperaturbereich der Flüssigkeit |
-20 bis +80 |
-20 bis +80 |
°C |
Aufbewahrung: -40 bis +90 °C |
| Geräuschpegel (Abstand 1 m, Nennbetrieb) |
≤ 63 |
≤ 65 |
dB ((A) |
Modelle mit Pilotbetrieb haben eine optimierte Geräuschminderung |
| Standards für die Montage |
ISO 3019-2 Flansche |
ISO 3019-2 Flansche |
- |
Optionale Fußmontage für einige Modelle |
| Schachtverbindung |
ISO 4162 Spinnwelle |
ISO 4162 Spinnwelle |
- |
Schlüsselwelle auf Anfrage erhältlich |
| Dichtungsmaterial |
NBR (Standard); FKM (optional) |
NBR (Standard); FKM (optional) |
- |
NBR für Mineralöl; FKM für synthetisches Öl |
![Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen
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Verfügbare Modelle
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassung für die Berechnung der Zulassungsdauer.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
PV7-1X/100-150RE07MW0-08WH
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Berechnung der Leistungsspiegel.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Zulassung für die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07MN0-16"
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07KD0-16"
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die in Absatz 1 genannten Anforderungen erfüllt sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung und Überwachung der Fischereifahrzeuge verwendet.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Verbrennungs- und Verbrennungsvorrichtungen.
Dies gilt auch für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb genommen wird.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlagen, die in der Anlage befindlich sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlage, die in der Anlage befindet, und die Anlage, die in der Anlage befindet.
Die Angabe der Verzögerung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
PV7-1X/40-45RE37MW5-16WH
Technische FAQs
F: Was ist der empfohlene Bereich für den Standby-Triggerdruckschwellenwert?
A: Setzen Sie ihn auf 20-50% des Nenndruckes, um den Standby-Modus mit geringer Leistung effizient zu aktivieren.
F: Kann die dynamische Grenze des maximalen Arbeitsdrucks den Nenndruck der Pumpe übersteigen?
A: Nein, dieser Grenzwert darf niemals den in dem technischen Handbuch von Rexroth PV7 angegebenen Nenndruck überschreiten.
F: Wie hilft die Anpassung der Druckentlastungsreaktionsverzögerung dem System?
A: Eine längere Verzögerung unterdrückt hydraulische Stoß- und Druckspannen und sorgt für einen reibungsloseren Betrieb des Systems.
F: Was geschieht, wenn der Hysterese-Wert für Druckkompensation zu niedrig eingestellt wird?
A: Das Druckregelungssystem wird zu empfindlich, was zu häufigen Druckschwankungen führt.
F: Wann löst der Niederdruckleckage-Alarmschwellenwert eine Warnung aus?
A: Es löst einen Alarm aus, wenn der Systemdruck bei langem Leerlauf unter den Schwellenwert fällt und auf ein mögliches Leck hinweist.
Durchflussregelung
Erweiterte Durchflussregelungsfunktionen für eine präzise Steuerung des hydraulischen Systems.