Hydraulische Vanepumpen der Baureihe Rexroth PV7
Verfügbare Modelle
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Verwendung von Zellstoff.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Spot-Inventar: Original-Einfuhrdeutsche Rexroth PV7-Serie Hydraulikflügelölpumpe
Technische Spezifikation
| Parameter/Eigenschaftskategorie | Direktwirkende (PV7-A) -Serie | Pilotbetriebene (PV7-C/D/N/W) Serie | Einheit | Anmerkungen |
|---|
| Modellbereich | Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in der Lage ist, die Anlage zu überwachen. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | - | 1X/2X = Komponentenreihe; 06/14/20 = Rahmengröße |
| Vertreibung pro Revolution | 10 bis 25 | 14 bis 150 | cm3/Rv | Die Verschiebung variiert je nach spezifischem Modellnachwort |
| Max. Dauerarbeitsdruck | 100 | 160 | Bar | PV7-A: ≤ 100 bar; PV7-C/D/N/W: ≤ 160 bar |
| Höchstdruck | 120 | 200 | Bar | Nur kurzfristige (≤ 5 s) Überlastung |
| Geschwindigkeitsbereich | 600 bis 2800 | 600 bis 3600 | Umdrehungen pro Minute | Höhere Geschwindigkeit für Modelle mit geringerer Hubraumstärke |
| Max. Durchflussrate (bei 1800 U/min) | 36 | 270 | L/min | Berechnet bei Nennverlagerung |
| Volumetrischer Wirkungsgrad (Nennzustand) | ≥ 90% | ≥92% | % | Bei 160 bar, 1800 U/min, ISO VG 46 Öl |
| Gesamtwirksamkeit (Nennbetrieb) | ≥ 80% | ≥ 82% | % | Einschließlich mechanischer und volumetrischer Effizienz |
| Saugdruckbereich | 1 | -0,8 bis +1 | Bar | Absoluter Druck: 0,2-1,1 bar |
| Kompatibilität mit Flüssigkeiten | Mineralöl (HLP), synthetisches Öl (HETG/HEES) | Mineralöl (HLP), synthetisches Öl (HETG/HEES) | - | Verwenden Sie FKM-Dichtungen für synthetische Flüssigkeiten |
| Viskosität der Flüssigkeit | 10-1000 (Betrieb); 2-1500 (Start-up) | 10-1000 (Betrieb); 2-1500 (Start-up) | mm2/s | Optimal: 16 bis 160 mm2/s |
| Temperaturbereich der Flüssigkeit | -20 bis +80 | -20 bis +80 | °C | Aufbewahrung: -40 bis +90 °C |
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Vollständige Modellliste
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
---
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Verwendung von Zellstoff.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
PV7-1X/63-71RE07MW0-16WG
Die Angabe des Zustands des Zustands der Zellstoffverbindung ist in der Angabe des Zustands der Zellstoffverbindung anzugeben.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
PV7-1X/40-45RE37MW5-16WG
PV7-1X/100-118RE07MC5-16WG
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die Angabe der Größenordnung ist in der Angabe der Größenordnung zu entnehmen.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands ist in der Angabe der Größenordnung der Größenordnung zu erfassen.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Zustand als dem, in dem sie eingesetzt werden.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
PV7-1X/100-150RE07MC0-08-A464
Die Angabe der Größenordnung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu entnehmen.
Die Daten werden von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats übermittelt.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsbedingungen für die Anwendungsbedingungen in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG geändert werden.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
PV7-1X/40-45RE37KD0-16-C3.1
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Verkehr gebracht werden.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
PV7-1X/10-14RE01MW0-16
PV7-1X/63-71RE07MC0-16-C3.1
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsbedingungen für die Berechnung der Leistung nicht erfüllt sind.
Dies ist der Fall, wenn die Angabe des Anschlusses nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassung für die Berechnung der Zulassungsdauer.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
PV7-1X/100-150RE07MW0-08WH
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Berechnung der Leistungsspiegel.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Zulassung für die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07MN0-16"
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07KD0-16"
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die in Absatz 1 genannten Anforderungen erfüllt sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung und Überwachung der Fischereifahrzeuge verwendet.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Verbrennungs- und Verbrennungsvorrichtungen.
Dies gilt auch für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb genommen wird.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlagen, die in der Anlage befindlich sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlage, die in der Anlage befindet, und die Anlage, die in der Anlage befindet.
Die Angabe der Verzögerung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
PV7-1X/40-45RE37MW5-16WH
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Dies gilt auch für die Anlagen, die in der Anlage nicht in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Häufig gestellte Fragen
F: Aus welchem Material bestehen die Flächen der Pumpen der PV7-Serie?
A: Die Flächen bestehen aus hochfesten Gusseisen oder Phenolarharzverbundwerkstoffe.mit einer Breite von mehr als 20 mm,.
F: Kann die Pumpe der Baureihe PV7 von einem Elektromotor oder einem Verbrennungsmotor angetrieben werden?
A: Sie kann von beiden angetrieben werden; wenn sie von einem Verbrennungsmotor angetrieben wird, sollte eine flexible Kupplung mit guter Stoßdämpfung verwendet werden.und die Drehzahl des Motors sollte stabilisiert werden, um übermäßige Drehzahlschwankungen zu vermeiden, die die Lebensdauer der Pumpe beeinträchtigen.
F: Wie hoch ist die zulässige Radiallast auf der Pumpenwelle der PV7-Serie?
A: Die zulässige Radiallast ist begrenzt; für spezifische Werte siehe Produkthandbuch.so vermeiden Sie die Installation von Riemen oder Zahnräder direkt auf der Pumpenwelle.
F: Wie wird mit dem Problem der Schachtdichtungsleckage von Pumpen der PV7-Serie umgegangen?
A: Zuerst prüfen Sie, ob die Schachtdichtung abgenutzt oder alt ist; wenn ja, ersetzen Sie sie rechtzeitig.und beseitigen Sie die Ursache vor der Neuaufstellung.
F: Hat die Pumpe der Serie PV7 einen eingebauten Filter?
A: Standardmodelle verfügen nicht über einen eingebauten Filter; es ist notwendig, Saugfilter, Rückkehrfilter,und Hochdruckfilter im System entsprechend den tatsächlichen Bedürfnissen zur Gewährleistung der Ölreinheit.