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Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. PV7-1X/63-71RE07MN0-16 Hydraulikpumpe PV7-Blattölpumpe, aus Deutschland eingeführt von Rexroth auf Lager

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Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. PV7-1X/63-71RE07MN0-16 Hydraulikpumpe PV7-Blattölpumpe, aus Deutschland eingeführt von Rexroth auf Lager

PV7-1X/16-20RE01MN0-16	
PV7-1X/25-45RE01MW0-08WH
PV7-1X/63-71RE07MN0-16 Hydraulic pump PV7 blade oil pump imported from Germany by Rexroth in stock
PV7-1X/16-20RE01MN0-16	
PV7-1X/25-45RE01MW0-08WH
PV7-1X/63-71RE07MN0-16 Hydraulic pump PV7 blade oil pump imported from Germany by Rexroth in stock PV7-1X/16-20RE01MN0-16	
PV7-1X/25-45RE01MW0-08WH
PV7-1X/63-71RE07MN0-16 Hydraulic pump PV7 blade oil pump imported from Germany by Rexroth in stock

Großes Bild :  Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. PV7-1X/63-71RE07MN0-16 Hydraulikpumpe PV7-Blattölpumpe, aus Deutschland eingeführt von Rexroth auf Lager

Produktdetails:
Herkunftsort: Deutschland
Markenname: Rexroth
Zertifizierung: ISO
Model Number: PV7-1X/16-20RE01MN0-16 PV7-1X/25-45RE01MW0-08WH PV7-1X/63-71RE07MN0-16
Zahlung und Versand AGB:
Min Bestellmenge: 1
Verpackung Informationen: Holzkiste
Lieferzeit: 2 Wochen
Zahlungsbedingungen: Moneygram, Western Union, T/T, D/A, D/P, l/c
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 100

Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. PV7-1X/63-71RE07MN0-16 Hydraulikpumpe PV7-Blattölpumpe, aus Deutschland eingeführt von Rexroth auf Lager

Beschreibung
Operation Protection: Noise Level Abnormality Threshold Control Signal: PWM Signal Duty Cycle Operating Range*
Hervorheben:

Hydraulische Rexroth-Flügelpumpe

,

Importölpumpe aus Deutschland

,

PV7-Pumpe mit Schieferblatt

Hydraulische Vanepumpen der Baureihe Rexroth PV7
Verfügbare Modelle
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07MN0-16"

Hydraulische Schlägerpumpen deutscher Herstellung mit Druckkompensationsregelung, erhältlich auf Lager.

Technische Spezifikation
Parameter Spezifikation
Saugdruckbereich -0,8 bis +1 bar (absoluter Druck: 0,2-1,1 bar)
Kompatible hydraulische Flüssigkeiten Mineralöl (HLP) und synthetisches Öl (HETG/HEES); Verwendung von FKM-Dichtungen für synthetische Flüssigkeiten
Viskosität der Flüssigkeit 10-1000 mm2/s (Betrieb); 2-1500 mm2/s (Anlauf); optimale Reichweite 16-160 mm2/s
Temperaturbereich der Flüssigkeit -20 bis +80 °C (Betrieb); -40 bis +90 °C (Lagerung)
Geräuschpegel (direkte Wirkung) ≤ 63 dB (A) bei 1 m Abstand im Nennbetrieb
Geräuschpegel (Pilotbetrieb) ≤ 65 dB (A) bei 1 m Abstand bei Nennbetrieb
Standards für die Montage ISO 3019-2 Flansche; für einige Modelle eine optionale Fußmontage
Schachtverbindung ISO 4162 Spinnwelle; Schlüsselwelle auf Anfrage verfügbar
Siegelmaterialien NBR (Standard für Mineralöl) und FKM (optional für synthetisches Öl)
Gewichtsbereich (direkte Wirkung) 8 bis 12 kg (abhängig von der Versetzung)
Gewichtsbereich (Pilotbetrieb) 10-35 kg (abhängig von der Verschiebe und dem Kontrolltyp)
Steuerungstyp (PV7-A-Serie) Direktwirkende Druckkompensation
Steuerungstyp (PV7-C/D/N/W-Serie) Druck-/Durchflussregelung mit Pilotbetrieb
Druckanstieg Reaktionszeit 40 bis 60 ms (sowohl direkt als auch pilotgesteuert)
Wohnmaterial GG25 Gusseisen (hohe Festigkeit und Schwingungsbeständigkeit)
Rotor- und Statormaterial 42CrMo4-Legierstahl (gebrannt und gehärtet für hohe Härte und Verschleißfestigkeit)
Vane-Material Verschleißbeständige Pulvermetallurgische Legierung (selbstschmierend und krampfadrig)
Dienstzeit 8000 bis 10000 Betriebsstunden (abhängig von der Sauberkeit und Wartung des Öls)
Fall-Abflussbereich (direkte Wirkung) 10,5-2,5 l/min bei Nenndruck (variiert je nach Verlagerung und Druck)
Die Daten werden in der Tabelle 1 au
<div class=Zusätzliche Modellvarianten
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Verbrennungs- und Verbrennungsvorrichtungen.
Dies gilt auch für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb genommen wird.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlagen, die in der Anlage befindlich sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlage, die in der Anlage befindet, und die Anlage, die in der Anlage befindet.
Die Angabe der Verzögerung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
PV7-1X/40-45RE37MW5-16WH
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Dies gilt auch für die Anlagen, die in der Anlage nicht in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
PV7-1X/16-20RE01MC0-16-C3.1
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden.
PV7-1X/100-118RE07MW0-16WG
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in der Union in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Zulassung für die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Erzeugnisse.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
PV7-1X/100-118RE07MW6-16WH
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
PV7-1X/63-71RE07MW0-16
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat eingerichtet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Leistung von einem anderen Fahrzeug als dem Fahrzeug, für das die Genehmigung erteilt wurde, nicht überschritten wird.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen.
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Verwendung von Zellstoff.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
PV7-1X/40-45RE37MD0-16-C3.1
PV7-1X/40-45RE37MW0-16WG
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Angabe des Antrags nicht erfüllt ist.
Leitlinien für Wartung und Überwachung
Optimaler Betriebsbereich für die Viskosität der Flüssigkeit
Setzen Sie auf 10-40 mm2/s, entsprechend den Viskositätsspezifikationen Ihrer Hydraulik.
Schwelle für die Partikelzahl der Flüssigkeitskontamination
Der Filter sollte so eingestellt sein, dass er den ISO-Reinheitsstandards (≤ ISO 18/15/12) entspricht, um Alarme zum Filterwechsel auszulösen.
Höchstzulässiger Alarmschwellenwert für den Flüssigkeitsfeuchtigkeitsgehalt
Bei ≤ 0,1% eingestellt, um den durch Wasserverschmutzung verursachten Abbau der Flüssigkeit frühzeitig zu erkennen.
Erinnerungszeitraum für die Wartung des Flüssigkeitswechsels
Setzen Sie auf 100-5000 Stunden je nach Betriebsbedingungen und Wartungsrichtlinien.
Filterdruckverlust-Verstopfung Alarmschwelle
Auslöst einen Alarm, wenn der Druckabfall 2 bar übersteigt, was darauf hindeutet, dass der Hydraulikfilter verstopft ist und ersetzt werden muss.
Elektrische Konfiguration

Kontaktieren Sie den technischen Support für spezifische Anforderungen an die elektrische Konfiguration, die auf Ihrer Anwendung basieren.

Kontaktdaten
Quanzhou Yisenneng Hydraulic Electromechanical Equipment Co., Ltd.

Ansprechpartner: Mr. liyun

Telefon: +8615280488899

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