Deutsche Rexroth Pilot PV7 Vane Ölpumpe Original importierte Hydraulikpumpe
Produktmodelle
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Zulassung für die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.
Kompatible Pumpenspezifikationen
| Typ der Pumpe |
OEM-Teilnummer |
Anwendbares Ausrüstungsmodell |
Verlagerung (cc/r) |
Nenndruck (MPa) |
| Aksialkolbenpumpe |
487 bis 6207 |
301.5/301.6/301.7CR |
12.5 |
28 |
| Aksialkolbenpumpe |
423-0097 |
305.5E/306E/307E |
65 |
32 |
| Aksialkolbenpumpe |
272-6959 |
325D/329D/DL |
145 |
35 |
| Aksialkolbenpumpe |
369 bis 9655 |
374F/390F |
280 |
38 |
| Aksialkolbenpumpe |
307 bis 3063 |
415F/416F/422F |
112 |
31 |
| Zugpumpe (Pilot) |
560-0886 |
Ausgrabungsmaschinen für den gesamten Bereich |
8.2 |
21 |
| Aksialkolbenpumpe |
295 bis 9426 |
349er Reihe |
160 |
36 |
| Getriebepumpe (Hilfspumpe) |
175 bis 6253 |
Ladegeräte/Backhoe |
10.5 |
24 |
![Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des F
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Zusätzliche Modellvarianten
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Zulassung für die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07MN0-16"
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07KD0-16"
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die in Absatz 1 genannten Anforderungen erfüllt sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung und Überwachung der Fischereifahrzeuge verwendet.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Verbrennungs- und Verbrennungsvorrichtungen.
Dies gilt auch für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb genommen wird.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlagen, die in der Anlage befindlich sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlage, die in der Anlage befindet, und die Anlage, die in der Anlage befindet.
Die Angabe der Verzögerung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
PV7-1X/40-45RE37MW5-16WH
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Dies gilt auch für die Anlagen, die in der Anlage nicht in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
PV7-1X/16-20RE01MC0-16-C3.1
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden.
PV7-1X/100-118RE07MW0-16WG
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in der Union in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Zulassung für die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Erzeugnisse.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
PV7-1X/100-118RE07MW6-16WH
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
PV7-1X/63-71RE07MW0-16
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat eingerichtet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Leistung von einem anderen Fahrzeug als dem Fahrzeug, für das die Genehmigung erteilt wurde, nicht überschritten wird.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen.
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Verwendung von Zellstoff.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
PV7-1X/40-45RE37MD0-16-C3.1
PV7-1X/40-45RE37MW0-16WG
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Technische Spezifikationen und Sicherheitsinformationen
F: Was ist der maximale sichere Wert für die Warnschwelle für hohe Temperaturen?
A: Setzen Sie die Temperatur nicht über 80°C, um unnötige Alarme zu vermeiden und gleichzeitig die Flüssigkeitstemperatur effektiv zu überwachen.
F: Kann die Sicherheitsgrenze für den Abschalt bei hoher Temperatur geändert werden?
A: Dies ist eine nicht einstellbare Sicherheitsgrenze (normalerweise ≤ 90 °C), die dazu bestimmt ist, Schäden durch Überhitzung der Pumpe zu verhindern.
F: Für wie lange sollte die Kaltstartverzögerung bei niedriger Temperatur eingestellt werden?
A: Setzen Sie auf 10 bis 120 Sekunden, damit sich die Hydraulikflüssigkeit vorwärmt und während des Kaltstarts eine ordnungsgemäße Schmierung gewährleistet wird.
F: Was erkennt der Schwingungs-Alarmschwellenwert?
A: Es überwacht die Vibration des Pumpengehäuses (≤ 5 m/s2) und schaltet eine Warnung aus, wenn die Vibrationswerte auf mechanische Störungen hinweisen.
F: Wann wird der Lärmpegel-Abnormalitätsschwellenwert den Benutzer alarmieren?
A: Es löst eine Alarmanlage aus, wenn der Lärmpegel 85 dB übersteigt, was auf eine Kavitation der Flüssigkeit oder auf Verschleiß der Bauteile hinweisen kann.
Kontrollsignal