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Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. PV7-2X/20-20RA01MA0-05-A480 Importierte Spot-Deutsche Rexroth Original importierte Klingenölpumpe PV7-Serie

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Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. PV7-2X/20-20RA01MA0-05-A480 Importierte Spot-Deutsche Rexroth Original importierte Klingenölpumpe PV7-Serie

PV7-1X/06-14RA01MA0-10-A492
PV7-2X/20-20RA01MA0-10-C3.1	
PV7-2X/20-20RA01MA0-05-A480 Imported spot German Rexroth original imported blade oil pump PV7 series
PV7-1X/06-14RA01MA0-10-A492
PV7-2X/20-20RA01MA0-10-C3.1	
PV7-2X/20-20RA01MA0-05-A480 Imported spot German Rexroth original imported blade oil pump PV7 series PV7-1X/06-14RA01MA0-10-A492
PV7-2X/20-20RA01MA0-10-C3.1	
PV7-2X/20-20RA01MA0-05-A480 Imported spot German Rexroth original imported blade oil pump PV7 series

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Produktdetails:
Herkunftsort: Deutsch
Markenname: Rexroth
Zertifizierung: ISO
Modellnummer: PV7-1X/06-14RA01MA0-10-A492 PV7-2X/20-20RA01MA0-10-C3.1 PV7-2X/20-20RA01MA0-05-A480
Zahlung und Versand AGB:
Min Bestellmenge: 1
Verpackung Informationen: Holzkiste
Lieferzeit: 2 Wochen
Zahlungsbedingungen: MoneyGram, Western Union, T/T, D/P, D/A, L/C
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 100

Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. PV7-2X/20-20RA01MA0-05-A480 Importierte Spot-Deutsche Rexroth Original importierte Klingenölpumpe PV7-Serie

Beschreibung
Flüssigkeitsmedium: Mineralisches Hydrauliköl (ISO VG 32, 46, 68 empfohlen) Betriebstemperatur: '-20°C bis +80°C
Anwendung: Industrielle Hydrauliksysteme, Baumaschinen, landwirtschaftliche Geräte, Werkzeugmaschinen Montageart: Flanschmontage (SAE A, SAE B), Fußmontage
Nenngeschwindigkeit: 1500 – 2800 U/min (maximale Geschwindigkeit: 3600 U/min)
Hervorheben:

Rexroth PV7 Flügelzellenpumpe

,

Deutsche Rexroth-Blattölpumpe

,

Importierte Pumpen der Rexroth PV7-Serie

Produktinformationen
Vorgestellte Modelle
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden.
PV7-2X/20-20RA01MA0-10-C3.1
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.

Importierte Spot-Deutsche Rexroth-Original-importierte Blade-Ölpumpe PV7-Serie

Technische Spezifikation
Parameter Spezifikation
Modellreihe PV7-1X/10-14RE01MC0-16, PV7-1X/16-20RE01MC0-16, PV7-2X/20-25RE01MC0-16 (typische Modelle)
Vertreibung pro Revolution 10 bis 25 cm3/Umsatz (je nach Modell)
Höchstbetriebsdruck 210 bar (kontinuierlich), 250 bar (Spitze)
Höchstgeschwindigkeit 1800-3600 U/min (abhängig von der Verschiebung und der Viskosität des Flüssiges)
Mindestgeschwindigkeit 600 U/min (sichert einen stabilen Betrieb)
Flüssigkeitsmedium Hydraulische Flüssigkeit auf Mineralölbasis (ISO VG 32/46/68 empfohlen)
Temperaturbereich der Flüssigkeit -20 °C bis +80 °C (Betrieb); -40 °C bis +90 °C (Lagerung)
Viskositätsbereich 10 bis 1000 mm2/s (Betrieb); 2 bis 1500 mm2/s (Anlauf)
Volumetrische Effizienz ≥ 90% (bei Nenndruck und Drehzahl)
Gesamtwirksamkeit ≥ 80% (bei Nennbetriebsbedingungen)
Geräuschpegel ≤ 65 dB (A) (auf einer Entfernung von 1 m bei Nennbetrieb)
Saugdruck -0,8 bar bis +1 bar (absoluter Druck: 0,2-1,1 bar)
Typ der Montage Anbringung von Flanschen (ISO 3019-2), Fußanbringung (fakultativ)
Schachtverbindung Schraubwelle (ISO 4162) oder Schlüsselwelle (anpassbar)
Produktbild
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr ge
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Verfügbare Modelle
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Dies ist der Fall, wenn die Angabe des Anwendungsbereichs nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden.
PV7-2X/20-20RA01MA0-10-C3.1
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.1
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Kosten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
Dies ist der Fall, wenn die in Absatz 1 genannten Bedingungen erfüllt sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Risiken.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Dies ist der Fall, wenn die Angabe des Verbrauchers nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
PV7-2X/20-25RA01MA0-10-P63Q35
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] enthalten.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Dies ist der Fall, wenn die Angabe des Zulassungsdatums nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Verwendung von Zellstoff.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
PV7-1X/63-71RE07MW0-16WG
Die Angabe des Zustands des Zustands der Zellstoffverbindung ist in der Angabe des Zustands der Zellstoffverbindung anzugeben.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
PV7-1X/40-45RE37MW5-16WG
PV7-1X/100-118RE07MC5-16WG
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die Angabe der Größenordnung ist in der Angabe der Größenordnung zu entnehmen.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands ist in der Angabe der Größenordnung der Größenordnung zu erfassen.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Zustand als dem, in dem sie eingesetzt werden.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
PV7-1X/100-150RE07MC0-08-A464
Die Angabe der Größenordnung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu entnehmen.
Die Daten werden von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats übermittelt.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsbedingungen für die Anwendungsbedingungen in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG geändert werden.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
PV7-1X/40-45RE37KD0-16-C3.1
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Verkehr gebracht werden.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
PV7-1X/10-14RE01MW0-16
PV7-1X/63-71RE07MC0-16-C3.1
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsbedingungen für die Berechnung der Leistung nicht erfüllt sind.
Dies ist der Fall, wenn die Angabe des Anschlusses nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassung für die Berechnung der Zulassungsdauer.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
PV7-1X/100-150RE07MW0-08WH
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Berechnung der Leistungsspiegel.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Zulassung für die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07MN0-16"
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07KD0-16"
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die in Absatz 1 genannten Anforderungen erfüllt sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung und Überwachung der Fischereifahrzeuge verwendet.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Verbrennungs- und Verbrennungsvorrichtungen.
Dies gilt auch für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb genommen wird.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlagen, die in der Anlage befindlich sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlage, die in der Anlage befindet, und die Anlage, die in der Anlage befindet.
Die Angabe der Verzögerung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Häufig gestellte Fragen
1Wie wird mit Wasserverschmutzung im Hydrauliköl für PV7-Pumpen umgegangen?
Entleeren Sie das Wasser vom Tankboden und verwenden Sie Öl-Wasser-Trennstoffe; wenn die Kontamination schwerwiegend ist, ersetzen Sie das Öl.
2Wie hoch ist die empfohlene Tankkapazität für PV7-Pumpensysteme?
Anpassung an die Arbeitsbedingungen; Sicherstellung einer ausreichenden Wärmeableitung und Öllagerung.
Betrieb und Inbetriebnahme
3. Was ist die Mindestbetriebsgeschwindigkeit der PV7-Serie?
600 U/min (um einen stabilen Betrieb und eine ausreichende Schmierung zu gewährleisten).
4. Was ist die maximale Betriebsgeschwindigkeit der PV7-Serie?
1800 bis 3600 U/min, je nach Verlagerung und Ölviskosität.
5Soll die PV7-Pumpe vor der Inbetriebnahme mit Öl gefüllt werden?
Ja, füllen Sie das Gehäuse durch den Abflussanschluss, um Trockenlauf und Komponentenverschleiß zu verhindern.

Kontaktdaten
Quanzhou Yisenneng Hydraulic Electromechanical Equipment Co., Ltd.

Ansprechpartner: Mr. liyun

Telefon: +8615280488899

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