PV7-Pumpe mit Variablen Vans
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit.
Pilotbetriebene Hydraulikölpumpe, PV7-Serie, von Rexroth in Deutschland hergestellt
Technische Spezifikation
| Merkmal |
PV7-A (direkte Schauspielerei) |
PV7-C/D/N/W (mit Pilotenbetrieb) |
Einheit |
Anmerkungen |
| Schachtverbindung |
ISO 4162 Spinnwelle |
ISO 4162 Spinnwelle |
- |
Schlüsselwelle auf Anfrage erhältlich |
| Dichtungsmaterial |
NBR (Standard); FKM (optional) |
NBR (Standard); FKM (optional) |
- |
NBR für Mineralöl; FKM für synthetisches Öl |
| Gewicht |
8 bis 12 |
10 bis 35 |
Weigerung |
Abhängig von Verschieben und Steuerungsart |
| Kontrolltyp |
Direktwirkende Druckkompensation |
Druck-/Durchflussregelung mit Pilotbetrieb |
- |
PV7-A: Direktwirkung; PV7-C/D/N/W: Pilotbetrieben |
| Reaktionszeit (Druckanstieg) |
40 bis 60 |
20 bis 40 |
m |
Schnellere Reaktionsgeschwindigkeit bei Modellen mit Pilotbetrieb |
| Wohnmaterial |
GG25 Gusseisen |
GG25 Gusseisen |
- |
Hohe Festigkeit, Schwingungsbeständigkeit |
| Material des Rotors/Stators |
42CrMo4-Legierstahl (ausgelöscht und gehärtet) |
42CrMo4-Legierstahl (ausgelöscht und gehärtet) |
- |
Hohe Härte und Verschleißfestigkeit |
| Vane-Material |
mit einer Breite von nicht mehr als 50 mm |
mit einer Breite von nicht mehr als 50 mm |
- |
Selbstschmiermittel und Krampfadern |
| Lebensdauer (normal) |
8000 bis 10000 |
8000 bis 10000 |
Stunden |
Abhängig von Ölreinigung und Wartung |
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Verfügbare Varianten
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] erfasst.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb genommen werden.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 genannten Zulassungsverfahren ausgeführt werden.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Daten werden von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats übermittelt.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größenordnung der Größenordnung der Größenordnung nicht überschritten ist.
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Dies ist der Fall, wenn die Verbrennungsmenge des Brennstoffs nicht überschritten ist.
PV7-1X/16-20RE01MC3-16-C3.1
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die Angabe des Zustands ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu finden.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] erfasst.
PV7-1X/100-118RE07MC7-16WG
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07MD6-16"
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.