Hydraulische Vanepumpe der Rexroth PV7-Serie
Produktübersicht
Die PV7-1X-Baureihe stellt die Premium-Reihe der von Rexroth hergestellten, in Deutschland für anspruchsvolle industrielle hydraulische Anwendungen hergestellten, pilotgesteuerten variablen Schieferpumpen dar.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands ist nicht erforderlich.
PV7-1X/10-14RE01MW0-16
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Technische Spezifikation
| Parameter |
Spezifikation |
| Modellreihe |
PV7-1X/10-14RE01MC0-16, PV7-1X/16-20RE01MC0-16, PV7-2X/20-25RE01MC0-16 (typische Modelle) |
| Vertreibung pro Revolution |
10 bis 25 cm3/Umsatz (je nach Modell) |
| Höchstbetriebsdruck |
210 bar (kontinuierlich), 250 bar (Spitze) |
| Höchstgeschwindigkeit |
1800-3600 U/min (abhängig von der Verschiebung und der Viskosität des Flüssiges) |
| Mindestgeschwindigkeit |
600 U/min (sichert einen stabilen Betrieb) |
| Flüssigkeitsmedium |
Hydraulische Flüssigkeit auf Mineralölbasis (ISO VG 32/46/68 empfohlen) |
| Temperaturbereich der Flüssigkeit |
-20 °C bis +80 °C (Betrieb); -40 °C bis +90 °C (Lagerung) |
| Viskositätsbereich |
10 bis 1000 mm2/s (Betrieb); 2 bis 1500 mm2/s (Anlauf) |
| Volumetrische Effizienz |
≥ 90% (bei Nenndruck und Drehzahl) |
| Gesamtwirksamkeit |
≥ 80% (bei Nennbetriebsbedingungen) |
Produktbild
Verfügbare Modelle
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Zustand als dem, in dem sie eingesetzt werden.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
PV7-1X/100-150RE07MC0-08-A464
Die Angabe der Größenordnung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu entnehmen.
Die Daten werden von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats übermittelt.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsbedingungen für die Anwendungsbedingungen in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG geändert werden.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
PV7-1X/40-45RE37KD0-16-C3.1
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Verkehr gebracht werden.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
PV7-1X/10-14RE01MW0-16
PV7-1X/63-71RE07MC0-16-C3.1
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsbedingungen für die Berechnung der Leistung nicht erfüllt sind.
Dies ist der Fall, wenn die Angabe des Anschlusses nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassung für die Berechnung der Zulassungsdauer.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
PV7-1X/100-150RE07MW0-08WH
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Berechnung der Leistungsspiegel.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Zulassung für die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07MN0-16"
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07KD0-16"
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die in Absatz 1 genannten Anforderungen erfüllt sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung und Überwachung der Fischereifahrzeuge verwendet.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Verbrennungs- und Verbrennungsvorrichtungen.
Dies gilt auch für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb genommen wird.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlagen, die in der Anlage befindlich sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlage, die in der Anlage befindet, und die Anlage, die in der Anlage befindet.
Die Angabe der Verzögerung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann man überprüfen, ob es ordnungsgemäß funktioniert?
Überprüfen Sie, ob der Ölpegel angemessen ist, ob die Drehrichtung korrekt ist und ob keine Luft im System eingeschlossen ist.
Was führt zum Ausfall der Pumpe?
Zu den häufigsten Ursachen gehören Probleme mit der Stromversorgung, Fehlfunktionen des Brennstoffsystems, Fehler des Geschwindigkeitssteuerungssystems oder Probleme mit dem Hydrauliksystem.
Wie löst man Niederdruck?
Überprüfen Sie, ob es keine abgenutzten Fliesen oder Cam-Ringe, kontaminierte Flüssigkeit oder ein Versagen des Hilfsventils gibt.
Was verursacht übermäßigen Lärm?
Zu den Ursachen gehören Luft im System, Kavitation, abgenutzte Lager oder eine falsche Installation.
Wie geht man mit Überhitzung um?
Überprüfen Sie, ob der Ölgehalt niedrig ist, ob das Öl kontaminiert ist oder ob eine interne mechanische Störung vorliegt.