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PV7-1X/10-14RE01MC5-16 PV7-1X/63-94RE07MN0-08 PV7-1X/10-14RE01KC0-16 Pilotgesteuerte Hydraulikölpumpe der PV7-Serie, Rexroth Original-Flügelzellenpumpe auf Lager

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PV7-1X/10-14RE01MC5-16 PV7-1X/63-94RE07MN0-08 PV7-1X/10-14RE01KC0-16 Pilotgesteuerte Hydraulikölpumpe der PV7-Serie, Rexroth Original-Flügelzellenpumpe auf Lager

PV7-1X/10-14RE01MC5-16	
PV7-1X/63-94RE07MN0-08
PV7-1X/10-14RE01KC0-16 Pilot-operated hydraulic oil pump PV7 series, Rexroth original vane pump in stock
PV7-1X/10-14RE01MC5-16	
PV7-1X/63-94RE07MN0-08
PV7-1X/10-14RE01KC0-16 Pilot-operated hydraulic oil pump PV7 series, Rexroth original vane pump in stock PV7-1X/10-14RE01MC5-16	
PV7-1X/63-94RE07MN0-08
PV7-1X/10-14RE01KC0-16 Pilot-operated hydraulic oil pump PV7 series, Rexroth original vane pump in stock

Großes Bild :  PV7-1X/10-14RE01MC5-16 PV7-1X/63-94RE07MN0-08 PV7-1X/10-14RE01KC0-16 Pilotgesteuerte Hydraulikölpumpe der PV7-Serie, Rexroth Original-Flügelzellenpumpe auf Lager

Produktdetails:
Herkunftsort: Deutschland
Markenname: Rexroth
Zertifizierung: ISO
Modellnummer: PV7-1X/10-14RE01MC5-16 PV7-1X/63-94RE07MN0-08 PV7-1X/10-14RE01KC0-16
Zahlung und Versand AGB:
Min Bestellmenge: 1
Verpackung Informationen: Holzkiste
Lieferzeit: 2 Wochen
Zahlungsbedingungen: T/T, Western Union, D/P, D/A, L/C
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 100

PV7-1X/10-14RE01MC5-16 PV7-1X/63-94RE07MN0-08 PV7-1X/10-14RE01KC0-16 Pilotgesteuerte Hydraulikölpumpe der PV7-Serie, Rexroth Original-Flügelzellenpumpe auf Lager

Beschreibung
Kraftstoff: Benzin Montagetyp: Flanschmontage
Druckstufe: 280 bar Nach dem Servieren: Online-Video
Verschiebungsbereich: 10 bis 250 cm³/U Garantie: Ein Jahr
Gewicht: Ungefähr 15 kg
Hervorheben:

Rexroth Original-Flügelzellenpumpe

,

Pilotgesteuerte Hydraulikölpumpe

,

Pumpen der PV7-Serie

PV7-Serie mit Pilotantrieb

Rexroth Original PV7-Serie Pilotanlage Hydraulikölpumpe, erhältlich auf Lager. Die Modelle umfassen PV7-1X/10-14RE01MC5-16, PV7-1X/63-94RE07MN0-08 und PV7-1X/10-14RE01KC0-16.

Technische Spezifikation
Parameter Spezifikation
Modellreihe PV7-1X/10-14RE01MC0-16, PV7-1X/16-20RE01MC0-16, PV7-2X/20-25RE01MC0-16 (typische Modelle)
Vertreibung pro Revolution 10 bis 25 cm3/Umsatz (je nach Modell)
Höchstbetriebsdruck 210 bar (kontinuierlich), 250 bar (Spitze)
Höchstgeschwindigkeit 1800-3600 U/min (abhängig von der Verschiebung und der Viskosität des Flüssiges)
Mindestgeschwindigkeit 600 U/min (sichert einen stabilen Betrieb)
Flüssigkeitsmedium Hydraulische Flüssigkeit auf Mineralölbasis (ISO VG 32/46/68 empfohlen)
Temperaturbereich der Flüssigkeit -20 °C bis +80 °C (Betrieb); -40 °C bis +90 °C (Lagerung)
Viskositätsbereich 10 bis 1000 mm2/s (Betrieb); 2 bis 1500 mm2/s (Anlauf)
Volumetrische Effizienz ≥ 90% (bei Nenndruck und Drehzahl)
Gesamtwirksamkeit ≥ 80% (bei Nennbetriebsbedingungen)
Geräuschpegel ≤ 65 dB (A) (auf einer Entfernung von 1 m bei Nennbetrieb)
Saugdruck -0,8 bar bis +1 bar (absoluter Druck: 0,2-1,1 bar)
Typ der Montage Anbringung von Flanschen (ISO 3019-2), Fußanbringung (fakultativ)
Schachtverbindung Schraubwelle (ISO 4162) oder Schlüsselwelle (anpassbar)
Typ der Dichtung Viton®- oder NBR-Wellendichtungen (hochtemperatur- und ölbeständig)
Einlass-/Auslassanschluss BSPP-, BSPT- oder SAE-Dreh (Portgröße entspricht Verschiebung)
Gewicht 8-15 kg (je nach Modell und Konfiguration)
PV7-1X/10
<div class=Verfügbare Modelle
  • Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
  • Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsbedingungen für die Anwendungsbedingungen in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG geändert werden.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
  • Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
  • Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
  • PV7-1X/40-45RE37KD0-16-C3.1
  • Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Verkehr gebracht werden.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
  • PV7-1X/10-14RE01MW0-16
  • PV7-1X/63-71RE07MC0-16-C3.1
  • Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
  • Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsbedingungen für die Berechnung der Leistung nicht erfüllt sind.
  • Dies ist der Fall, wenn die Angabe des Anschlusses nicht erfüllt ist.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassung für die Berechnung der Zulassungsdauer.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
  • Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
  • Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
  • PV7-1X/100-150RE07MW0-08WH
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Dies gilt auch für die Berechnung der Leistungsspiegel.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
  • Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
  • Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
  • Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
  • Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
  • Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
  • Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
  • Dies ist der Fall, wenn die Zulassung für die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.
  • Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
  • Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07MN0-16"
  • Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07KD0-16"
  • Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
  • Dies ist der Fall, wenn die in Absatz 1 genannten Anforderungen erfüllt sind.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung und Überwachung der Fischereifahrzeuge verwendet.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
  • Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Dies gilt auch für die Verbrennungs- und Verbrennungsvorrichtungen.
  • Dies gilt auch für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb genommen wird.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
  • Dies gilt auch für die Anlagen, die in der Anlage befindlich sind.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
  • Dies gilt auch für die Anlage, die in der Anlage befindet, und die Anlage, die in der Anlage befindet.
  • Die Angabe der Verzögerung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Dies gilt auch für die Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
  • Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Dies ist der Fall.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst.
  • Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
  • Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
  • Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
  • PV7-1X/40-45RE37MW5-16WH
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
  • Dies gilt auch für die Anlagen, die in der Anlage nicht in Betrieb sind.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
  • Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Art von Schutz bietet die Rexroth PV7-Schieberpumpe für das System?
Es ist mit einem Druckentlastungsventil ausgestattet, das das gesamte Hydrauliksystem vor Überdruckschäden schützt.
Kann die Rexroth PV7 Schieberpumpe im intermittierenden Betriebsmodus arbeiten?
Ja, es funktioniert stabil sowohl im intermittierenden als auch im kontinuierlichen Betrieb.
Ist die Rexroth PV7-Schieberpumpe für Materialbearbeitungsgeräte geeignet?
Ja, es wird aufgrund seiner Zuverlässigkeit weit verbreitet in Materialbearbeitungsgeräten und hydraulischen Systemen verwendet.
Wie wäre es mit der Verschleißfestigkeit der Rexroth PV7 Schieberpumpe?
Es hat einen geringen Verschleiß, was dazu beiträgt, die Kosten für den Austausch von Komponenten zu senken.
Benötigt die Rexroth PV7 Schieberpumpe spezielle Anlaufverfahren?
Nein, dank seiner guten Fähigkeit, sich selbst zu prämieren, kann es schnell ohne komplexe Verfahren beginnen.

Kontaktdaten
Quanzhou Yisenneng Hydraulic Electromechanical Equipment Co., Ltd.

Ansprechpartner: Mr. liyun

Telefon: +8615280488899

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