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PV7-1X/16-20RE01MC5-16 PV7-1X/40-71RE37MC5-08WG PV7-1X/25-45RE01MC7-08 PV7-Serie Flügelzellenpumpe, importiert aus Deutschland, mit Rexroth Hydraulikölpumpe

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PV7-1X/16-20RE01MC5-16 PV7-1X/40-71RE37MC5-08WG PV7-1X/25-45RE01MC7-08 PV7-Serie Flügelzellenpumpe, importiert aus Deutschland, mit Rexroth Hydraulikölpumpe

PV7-1X/16-20RE01MC5-16
PV7-1X/40-71RE37MC5-08WG	
PV7-1X/25-45RE01MC7-08 PV7 series blade pump imported from Germany with Rexroth hydraulic oil pump
PV7-1X/16-20RE01MC5-16
PV7-1X/40-71RE37MC5-08WG	
PV7-1X/25-45RE01MC7-08 PV7 series blade pump imported from Germany with Rexroth hydraulic oil pump PV7-1X/16-20RE01MC5-16
PV7-1X/40-71RE37MC5-08WG	
PV7-1X/25-45RE01MC7-08 PV7 series blade pump imported from Germany with Rexroth hydraulic oil pump

Großes Bild :  PV7-1X/16-20RE01MC5-16 PV7-1X/40-71RE37MC5-08WG PV7-1X/25-45RE01MC7-08 PV7-Serie Flügelzellenpumpe, importiert aus Deutschland, mit Rexroth Hydraulikölpumpe

Produktdetails:
Herkunftsort: Deutschland
Markenname: Rexroth
Zertifizierung: ISO
Modellnummer: PV7-1X/16-20RE01MC5-16 PV7-1X/40-71RE37MC5-08WG PV7-1X/25-45RE01MC7-08 PV7

PV7-1X/16-20RE01MC5-16 PV7-1X/40-71RE37MC5-08WG PV7-1X/25-45RE01MC7-08 PV7-Serie Flügelzellenpumpe, importiert aus Deutschland, mit Rexroth Hydraulikölpumpe

Beschreibung
Rückkopplungssignal: Effizienz-Rückkopplungssignal-Glättungszeitkonstante Wartungsmanagement: Erinnerung an Lagerschmierintervalle*
Hervorheben:

Hydraulische Rexroth-Flügelpumpe

,

Einfuhr aus Deutschland

,

Flügelzellenpumpe der PV7-Serie

Vanepumpen der Baureihe PV7
Produktmodelle
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.

PV7-Pumpe aus der Reihe PV7 aus Deutschland mit Rexroth-Hydraulikölpumpe

Technische Spezifikation
Maximaler Spitzendruck - Direktwirkungsreihe 120 bar (nur bei kurzfristiger Überlastung ≤ 5 s)
Maximaler Spitzendruck - Pilotbetriebene Serie 200 bar (nur bei kurzfristiger Überlastung ≤ 5 s)
Geschwindigkeitsbereich - Direktwirkende Serie 600 bis 2800 U/min (höhere Drehzahl für Modelle mit kleinerer Hubraumleistung)
Geschwindigkeitsbereich - Pilotbetriebene Serie 600 bis 3600 U/min (höhere Drehzahl für Modelle mit kleinerer Hubraumstärke)
Höchstdurchfluss - Direktwirkserien bei 1800 U/min. 36 l/min (berechnet bei Nennverlagerung)
Höchstdurchfluss - Pilotbetriebene Serie bei 1800 U/min 270 l/min (berechnet bei Nennverlagerung)
Volumetrische Effizienz - Direktwirkende Serie ≥ 90% (bei 160 bar, 1800 U/min, ISO VG 46 Öl)
Volumetrischer Wirkungsgrad - Pilotbetriebene Serie ≥ 92% (bei 160 bar, 1800 U/min, ISO VG 46 Öl)
Total Efficiency - Direktwirkende Serie ≥ 80% (einschließlich mechanischer und volumetrischer Effizienz)
Gesamtwirksamkeit - Pilotbetriebene Reihen ≥ 82% (einschließlich mechanischer und volumetrischer Effizienz)
Saugdruckbereich -0,8 bis +1 bar (absoluter Druck: 0,2-1,1 bar)
Kompatible hydraulische Flüssigkeiten Mineralöl (HLP) und synthetisches Öl (HETG/HEES); Verwendung von FKM-Dichtungen für synthetische Flüssigkeiten
Viskosität der Flüssigkeit 10-1000 mm2/s (Betrieb); 2-1500 mm2/s (Anlauf); optimale Reichweite 16-160 mm2/s
Temperaturbereich der Flüssigkeit -20 bis +80 °C (Betrieb); -40 bis +90 °C (Lagerung)
Geräuschpegel - Direktwirkungsreihe in 1 m Entfernung ≤ 63 dB (A)
Geräuschpegel - Pilotbetriebene Serien in 1 m Entfernung ≤ 65 dB (A)
Standards für die Montage ISO 3019-2 Flansche; für einige Modelle eine optionale Fußmontage
Schachtverbindungstyp ISO 4162 Spinnwelle; Schlüsselwelle auf Anfrage verfügbar
Verfügbare Dichtungsmaterialien NBR (Standard für Mineralöl) und FKM (optional für synthetisches Öl)
Gewichtsbereich - Direktwirkende Serie 8 bis 12 kg (abhängig von der Versetzung)
Gewichtsbereich - Pilotbetriebene Serie 10-35 kg (abhängig von der Verschiebe und dem Kontrolltyp)
Steuerungstyp - PV7-A-Serie Direktwirkende Druckkompensation
Steuerungstyp - PV7-C/D/N/W-Serie Druck-/Durchflussregelung mit Pilotbetrieb
PV7-1X/1
<section>
<div class=Zusätzliche Produktmodelle
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Zulassung für die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07MN0-16"
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07KD0-16"
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die in Absatz 1 genannten Anforderungen erfüllt sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung und Überwachung der Fischereifahrzeuge verwendet.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Verbrennungs- und Verbrennungsvorrichtungen.
Dies gilt auch für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb genommen wird.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlagen, die in der Anlage befindlich sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlage, die in der Anlage befindet, und die Anlage, die in der Anlage befindet.
Die Angabe der Verzögerung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
PV7-1X/40-45RE37MW5-16WH
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Dies gilt auch für die Anlagen, die in der Anlage nicht in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
PV7-1X/16-20RE01MC0-16-C3.1
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden.
PV7-1X/100-118RE07MW0-16WG
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in der Union in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Zulassung für die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Erzeugnisse.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
PV7-1X/100-118RE07MW6-16WH
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
PV7-1X/63-71RE07MW0-16
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat eingerichtet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Leistung von einem anderen Fahrzeug als dem Fahrzeug, für das die Genehmigung erteilt wurde, nicht überschritten wird.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der gültige Bereich für den Betriebsspannungsschutzbereich des Motors?
Sie wird auf ± 10% der Nennspannung des Motors eingestellt, um vor Schwankungen der Stromversorgung zu schützen.
Kann der Motorüberstrom-Alarmschwellenwert 120% des Nennstroms überschreiten?
Nein, eine Überschreitung dieser Grenze bietet keinen angemessenen Schutz vor Motorüberlastung.
Wie funktioniert das Energieverbrauchsprobenintervall?
Sie wird auf 1-600 Sekunden eingestellt; kürzere Intervalle liefern detailliertere Echtzeit-Energieverbrauchsdaten.
Was ist der ideale Leistungsfaktorkorrekturkoeffizientenbereich?
Sie wird auf 0,8-1,0 eingestellt, um den Leistungsfaktor des Wechselstromsystems zu optimieren und die Energieeffizienz zu verbessern.
Warum ist die Notfallschaltzeit kritisch?
Eine kürzere Reaktionszeit (10-500 ms) sorgt dafür, dass die Pumpe in Notfällen schneller abschaltet.

Kontaktdaten
Quanzhou Yisenneng Hydraulic Electromechanical Equipment Co., Ltd.

Ansprechpartner: Mr. liyun

Telefon: +8615280488899

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