Pistonpumpen der Baureihe Rexroth PV7
Vorgestellte Modelle
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands ist in der Angabe der Größenordnung der Größenordnung zu erfassen.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Zustand als dem, in dem sie eingesetzt werden.
Original eingeführte PV7-Serie deutsche Rexroth-Pumpe mit Fleckblatt-Ölpumpe hydraulische Pumpe.
Technische Spezifikation
| Parameter |
Spezifikation |
| Modellreihe |
PV7-1X/10-14RE01MC0-16, PV7-1X/16-20RE01MC0-16, PV7-2X/20-25RE01MC0-16 (typische Modelle) |
| Vertreibung pro Revolution |
10 bis 25 cm3/Umsatz (je nach Modell) |
| Höchstbetriebsdruck |
210 bar (kontinuierlich), 250 bar (Spitze) |
| Höchstgeschwindigkeit |
1800-3600 U/min (abhängig von der Verschiebung und der Viskosität des Flüssiges) |
| Mindestgeschwindigkeit |
600 U/min (sichert einen stabilen Betrieb) |
| Flüssigkeitsmedium |
Hydraulische Flüssigkeit auf Mineralölbasis (ISO VG 32/46/68 empfohlen) |
| Temperaturbereich der Flüssigkeit |
-20 °C bis +80 °C (Betrieb); -40 °C bis +90 °C (Lagerung) |
| Viskositätsbereich |
10 bis 1000 mm2/s (Betrieb); 2 bis 1500 mm2/s (Anlauf) |
OEM-Teilnummern
| Typ der Pumpe |
OEM-Teilnummer |
| Aksialkolbenpumpe |
487 bis 6207 |
| Aksialkolbenpumpe |
423-0097 |
| Aksialkolbenpumpe |
272-6959 |
| Aksialkolbenpumpe |
369 bis 9655 |
Produktbild
Gesamtmodellpalette
Die Angabe der Anwendungsdauer des Zertifikats ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die Angabe der Anwendungsdauer des Zertifikats ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 genannten Zulassungsverfahren ausgeführt werden.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
PV7-2X/20-20RA01MA3-10
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
PV7-2X/20-20RE01KA0-10
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Dies ist der Fall, wenn die Angabe des Anwendungsbereichs nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden.
PV7-2X/20-20RA01MA0-10-C3.1
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.1
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Kosten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
Dies ist der Fall, wenn die in Absatz 1 genannten Bedingungen erfüllt sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Risiken.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Dies ist der Fall, wenn die Angabe des Verbrauchers nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
PV7-2X/20-25RA01MA0-10-P63Q35
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] enthalten.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Dies ist der Fall, wenn die Angabe des Zulassungsdatums nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Verwendung von Zellstoff.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
PV7-1X/63-71RE07MW0-16WG
Die Angabe des Zustands des Zustands der Zellstoffverbindung ist in der Angabe des Zustands der Zellstoffverbindung anzugeben.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
PV7-1X/40-45RE37MW5-16WG
PV7-1X/100-118RE07MC5-16WG
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die Angabe der Größenordnung ist in der Angabe der Größenordnung zu entnehmen.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands ist in der Angabe der Größenordnung der Größenordnung zu erfassen.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Zustand als dem, in dem sie eingesetzt werden.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
PV7-1X/100-150RE07MC0-08-A464
Die Angabe der Größenordnung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu entnehmen.
Die Daten werden von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats übermittelt.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsbedingungen für die Anwendungsbedingungen in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG geändert werden.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
PV7-1X/40-45RE37KD0-16-C3.1
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Verkehr gebracht werden.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
PV7-1X/10-14RE01MW0-16
PV7-1X/63-71RE07MC0-16-C3.1
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsbedingungen für die Berechnung der Leistung nicht erfüllt sind.
Dies ist der Fall, wenn die Angabe des Anschlusses nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassung für die Berechnung der Zulassungsdauer.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
PV7-1X/100-150RE07MW0-08WH
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Berechnung der Leistungsspiegel.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Verbrennung von elektrischen Geräten.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Zulassung für die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07MN0-16"
Die Bezeichnung "PV7-1X/63-71RE07KD0-16"
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die in Absatz 1 genannten Anforderungen erfüllt sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 m2 beträgt.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung und Überwachung der Fischereifahrzeuge verwendet.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist, und die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Dies gilt auch für die Verbrennungs- und Verbrennungsvorrichtungen.
Dies gilt auch für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb genommen wird.
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Dies gilt auch für die Anlagen, die in der Anlage befindlich sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Häufig gestellte Fragen
F: Kann die Pumpe der Baureihe PV7 in mobilen hydraulischen Geräten (z. B. Baumaschinen) eingesetzt werden?
A: Es wird hauptsächlich in festen industriellen Geräten verwendet; für mobile Geräte mit starken Schwingungen und Aufprall,Es wird empfohlen, die axiale Kolbenpumpenserie von Rexroth (z. B. A10VSO) mit einer besseren Stoßfestigkeit auszuwählen..
F: Welche Funktion hat der Abflussanschluss der Pumpe der Serie PV7?
A: Der Entwässerungsanschluss wird verwendet, um das ausgelaufene Öl in der Pumpe zurück in den Ölbehälter zu entleeren, und der Druck am Entwässerungsanschluss sollte unter 0 gehalten werden.3 bar, um den normalen Betrieb der Schachtdichtung zu vermeiden.
F: Wie löst man das Problem der instabilen Durchflussleistung der PV7-2X-Pumpe mit variabler Verlagerung?
A: Überprüfen Sie, ob der Ausgleichsventilkern durch Schadstoffe verstopft ist, ob die Feder des Steuermechanismus ermüdet ist, ob der Öldruck stabil ist,und die defekten Komponenten rechtzeitig reinigen oder austauschen.
F: Welche Befestigungsflansche gibt es für die Pumpen der PV7-Serie?
A: Zu den gängigen Befestigungsflanschen gehören ISO 3019/2, SAE A und SAE B-Flanschen, und kundenspezifische Befestigungsflanschen können je nach Kundenanforderungen geliefert werden.
F: Kann die Pumpe der Baureihe PV7 in Hochfrequenz-Start-Stop-Systemen verwendet werden?
A: Ja, aber es ist notwendig, sicherzustellen, dass die Pumpe vor jedem Start mit Öl gefüllt wird, um einen Trockenlauf zu vermeiden.und wählen Sie einen Motor mit einer guten Startleistung aus, um die Auswirkungen von Start-Stopp auf die Pumpe zu reduzieren.
F: Welche Auswirkungen hat die Ölviskosität auf die Leistung der Pumpe der Baureihe PV7?
A: Eine zu hohe Viskosität erhöht den Saugwiderstand und den Stromverbrauch der Pumpe; eine zu niedrige Viskosität erhöht die innere Leckage und reduziert die volumetrische Effizienz.Es wird empfohlen, Hydrauliköl mit einer Viskosität von 20-30 mm2/s bei normaler Betriebstemperatur zu verwenden..