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Rexroth A4VSO180 Hydraulikpumpe 350 Bar Hochdruck variabel

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Rexroth A4VSO180 Hydraulikpumpe 350 Bar Hochdruck variabel

Rexroth A4VSO180 Hydraulic Pump 350 Bar High Pressure Variable
Rexroth A4VSO180 Hydraulic Pump 350 Bar High Pressure Variable Rexroth A4VSO180 Hydraulic Pump 350 Bar High Pressure Variable Rexroth A4VSO180 Hydraulic Pump 350 Bar High Pressure Variable

Großes Bild :  Rexroth A4VSO180 Hydraulikpumpe 350 Bar Hochdruck variabel

Produktdetails:
Herkunftsort: Deutsch
Markenname: Rexroth
Zertifizierung: ISO
Modellnummer: A4VSO180DFR/30R-PPPB13N00 A4VSO180DFR/30R-VPB25N00 A4VSO180EO1/30R-VPB13N00
Zahlung und Versand AGB:
Min Bestellmenge: 1
Preis: 2
Verpackung Informationen: Holzkiste
Lieferzeit: 2 Wochen
Zahlungsbedingungen: Moneygram, Western Union, T/T, D/A, D/P, l/c
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 100

Rexroth A4VSO180 Hydraulikpumpe 350 Bar Hochdruck variabel

Beschreibung
Betriebstemperatur: Bis zu 80 ° C. Steuertyp: Hand- oder elektrisch
Typ: Axialkolbenpumpe Geschwindigkeit: 3 Geschwindigkeitseinstellungen
Wellentyp: Verspleißt oder geküsst Theorie: Kreiselpumpe
Warenzeichen: Mks Material Nr: R910994226
Farbe: Anpassungsberechtigte Herstellung Modell: Hydraulikpumpe
Garantie: Ein Jahr
Hervorheben:

Rexroth A4VSO180 Hydraulikpumpe

,

Hochdruck-Hydraulikpumpe 350 bar

,

Pump mit variabler Getriebeverlagerung

A4VSO180DFR/30R-PPB13N00 A4VSO180DFR/30R-VPB25N00 A4VSO180EO1/30R-VPB13N00 A4VSO180DRG/30R-PPB13N00 A4VSO180DRG/30R-PZB13N00 Rexroth A4VSO180 Kolbenpumpe
A4VSO180DFR/30R-PPB13N00 A4VSO180DFR/30R-VPB25N00 A4VSO180EO1/30R-VPB13N00 A4VSO180DRG/30R-PPB13N00 A4VSO180DRG/30R-PZB13N00 Rexroth A4VSO180 Kolbenpumpe
WhatsApp +85267220981 E-MailÜber 97584@gmail.com
Markenbezeichnung Schnüren
Herkunftsort Fujian, China
Gewährleistung 12 Monate
Video-Ausgangsinspektion Bereitgestellt
Maschinenprüfbericht Bereitgestellt
Anwendung Maschinenreparaturwerkstätten
Material Eisen
Die Situation Ausländisch
Typ Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Maßnahmen werden in den folgenden Bereichen durchgeführt:
Qualität 100% geprüfte Leistung
Zertifizierung ISO-Nummern
Merkmal Lange Lebensdauer Geräuscharm
Funktion Dieselöl filtern
Macht Hydraulik
Zahlungsfrist T/T 100%
Rexroth A4VSO180 Hydraulikpumpe 350 Bar Hochdruck variabel 0
Verfügbare Modelle
  • Einheit für die Erfassung von Daten und Datenverarbeitung
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
  • Einheitliche Prüfungen für die Verwendung von Chemikalien
  • Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
  • Bei der Verwendung von AA4VSO250LR2/10R-PPB13K00-SO1
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
  • Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abweichungen.
  • Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank.
  • Einheit für die Erfassung von Daten
  • Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verfahren gelten nicht für die Verwendung in der Herstellung von Produkten, die in der Union hergestellt werden.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
  • Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abweichungen.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
  • Einheit für die Berechnung der Abfallbelastung und -entlastung
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
  • Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
  • Die Ausrüstung ist in der Lage, die von den Herstellern geforderten Anforderungen zu erfüllen.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
  • Bei der Verwendung von PTFE ist die PTFE-Behandlung zu berücksichtigen.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu berücksichtigen.
  • Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen
  • Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellen, die in einem anderen Zellsystem eingesetzt werden.
  • Er wird von der Kommission für die Zwecke der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 erstellt.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu entnehmen.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in der Union in Betrieb sind.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
  • Einheit für die Erfassung von Daten und Datenverarbeitung
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
  • Einheit für die Erfassung von Daten und Datenverarbeitung
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
  • Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
  • Einheit für die Berechnung der Verbrennungsmenge
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Zellstoff.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
  • Einheit für die Berechnung der Abfallemissionen
  • Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
  • Einheit für die Berechnung der Abfallbelastung und -entlastung
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
  • Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
  • Die Anwendungsberechtigung für die Berechnung der Verbrennungsmenge ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 festgelegt.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
  • Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrzeuge
  • Einheit für die Berechnung der Abfallbelastung
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Anforderungen.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abfälle.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
  • Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Schadstoffemissionen
  • Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen, sondern für die Berechnung der Leistungen.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
  • Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
  • Einheit für die Bereitstellung von Daten
  • Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verpackt.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
  • Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank.
  • Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
  • Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Daten
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
  • Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche
  • Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
  • Die Ausrüstung wird von der Anlage für die Anlage verwendet, die in der Anlage befindet.
  • Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verpackt.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
  • Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
  • Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten
  • Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Qualität von Schadstoffen
  • Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
  • Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
  • Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank
  • Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.
  • Einheit für die Erfassung von Daten und Datenverarbeitung
  • Einheit für die Berechnung der Abfallbelastung
  • Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
  • Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen.
  • Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
  • Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
  • Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die wichtigsten Spezifikationen der A4VSO-Serie?
  • Gemeinsame Spezifikationen für die Verdrängung (ml/Umdrehung): 40, 71, 125, 180, 250, 355, 500, 750
  • Nenndruck: 350 bar
  • Höchstdruck: 400 bar
  • Lager: Ein speziell entwickeltes, langlebiges, hochpräzises Vollwalzlager
  • Schacht: Durchschlagschachtkonstruktion ermöglicht die Montage zusätzlicher Pumpen zur Bildung einer Mehrpumpengruppe
Was sollte bei der Inbetriebnahme und Anpassung berücksichtigt werden?
  • Ausrichtung: Stellen Sie sicher, dass die Kupplung zwischen Pumpe und Motor eine Lücke von 3-5 mm hat, um eine Schubbelastung am Lager der Pumpe zu vermeiden, die zu Beschädigungen führen könnte
  • Füllung und Lüftung: Bevor die Pumpe gestartet wird, füllen Sie das Gehäuse mit sauberer hydraulischer Flüssigkeit durch den Abflussanschluss, um die Luft abzulassen.
  • Drehrichtung: Bestätigen Sie die angegebene Drehrichtung der Pumpe (von dem Schaftende aus betrachtet) und stellen Sie sicher, dass die Motordrehung übereinstimmt.
  • Mindestdurchfluss Einstellung: Wenn die Mindestverschiebung der Pumpe zu groß eingestellt ist, kann es unmöglich werden, den Drucksatz durch Einstellung des Steuerventils zu senken
  • Einrichtung der DP-Steuerung: Für die DP-Steuerung:Das Druckdifferential über das DP-Ventil der Pumpe ist die Summe des vor eingestellten Druckdifferentials für Ventil 2 und des eingestellten Druckdifferentials für Ventil 5 (bei Mindestpumpenverschiebung), typischerweise auf eine Standardsumme von 33 bar
In welchen Branchen werden A4VSO-Pumpen häufig eingesetzt?
A4VSO-Pumpen sind in der Industrie für hohe Druck- und Schwerlastanwendungen weit verbreitet.Maschinen und Apparate für die Metallurgie, Bergbaumaschinen, Schiffsmaschinen, Erdölgeräte, Maschinenbau und Werkzeugmaschinen.
Anmerkung: Diese FAQ basiert auf technischen Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen zu den Pumpen der A4VSO-Serie von Bosch Rexroth.,immer die für das Pumpenmodell und den Steuerungstyp spezifische offizielle Fabrikdokumentation und Handbücher lesen.

Kontaktdaten
Quanzhou Yisenneng Hydraulic Electromechanical Equipment Co., Ltd.

Ansprechpartner: Mr. liyun

Telefon: +8615280488899

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