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Produktdetails:
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| Geschwindigkeit: | Hydrauliköl, Wasserethylenglycol | Druckfestigkeit: | Stange bis 350 |
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| Aufladen: | Mikro5p | Batterie: | 18650 |
| Größe: | 290*180 mm | Lieferdatum: | 5 Tage |
| Einlassanschluss: | mit einem Durchmesser von mehr als 50 cm3 | Material Nr.: | R902465419 |
| Antriebsmodus: | 6 bis 250 m3 | Die Situation: | Neu |
| Hervorheben: | VPB22U00 Hydraulikpumpe,A10VSO-Reihe Hydraulikpumpe,PPB32U99 A10VSO100DG/32R Hydraulikpumpe |
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Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen, wenn sie nicht mehr als die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Daten enthalten.
A10VSO100DG/32R-PPB32U99 A10VSO71DRG/32R-PPB22U99 Hydraulikpumpe deutsche Rexroth-Axialkolbenpumpe A10VSO-Serie
| - Was ist? | +85267220981 | E-Mail-Adresse | Über 97584@gmail.com |
| Markenbezeichnung | Schnüren | Herkunftsort | Fujian, China |
| Gewährleistung | 12 Monate | Video-Ausgangsinspektion | Bereitgestellt |
| Maschinenprüfbericht | Bereitgestellt | Anwendung | Maschinenreparaturwerkstätten |
| Material | Eisen | Die Situation | Ausländisch |
| Typ | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen, wenn sie nicht mehr als die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Daten enthalten. Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe in Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 erfolgt. |
Qualität | 100% geprüfte Leistung |
| Zertifizierung | ISO-Nummern | Merkmal | Lange Lebensdauer Geräuscharm |
| Funktion | Dieselöl filtern | Macht | Hydraulik |
| Zahlungsfrist | T/T 100% |
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| Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten |
| Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verpackt. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
| Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verpackt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Risiken. |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. |
| A10VSO100DRS/32R-VSB22U99-SO32 |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten zu verwenden. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind. |
| Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen. |
| Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
| Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungssumme. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| REXROTH® 士乐 AA4VSO 柱塞 |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Einheitliche Prüfungen für die Verwendung von PTFE |
| Einheit für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Abfälle |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Risikopositionen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
| Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
| Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Sicherheit und die Sicherheit von Fahrzeugen |
| Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abweichungen. |
| Die Ausrüstung ist in der Lage, die von den Herstellern geforderten Anforderungen zu erfüllen. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. |
| Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Produkte. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Einheit für die Berechnung der Abfallbelastung |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung in Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Einheit für die Berechnung der Abfallbelastung |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt. |
| Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Abweichungen von den Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG |
| Einheit für die Berechnung der Abfallbelastung |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
| Bei der Prüfung der Qualität der Erzeugnisse sind die folgenden Anforderungen zu beachten: |
Häufige Fragen:
3- Welche Anwendungen haben Rexroth-Kolbenpumpen?
Rexroth-Kolbenpumpen werden in folgenden Bereichen verwendet:
• Baumaschinen (Bohrmaschinen, Krane)
• Industriehydraulik (Presse, Spritzgießmaschinen)
• Meeres- und Offshore-Ausrüstung
• Windkraftanlagen und Systeme für erneuerbare Energien
• mobile Hydraulik (Land- und Forstmaschinen)
4Wie wähle ich die richtige Rexroth-Kolbenpumpe für meine Anwendung aus?
Betrachten wir folgende Faktoren:
• Durchfluss- und Druckanforderungen
• Fest- oder variabler Bedarf an Arbeitsplätzen
• Steuerungsart (mechanisch, hydraulisch oder elektronisch)
• Montageaufbau
• Umweltbedingungen (Temperatur, Kontaminationsgefahr)
Bitte konsultieren Sie die technische Dokumentation von Rexroth oder wenden Sie sich an autorisierte Händler.
5Welche Wartung ist für Rexroth-Kolbenpumpen erforderlich?
Regelmäßige Wartung umfasst:
• Überwachung der Reinheit der Flüssigkeit (verwenden Sie empfohlene Filtration)
• Überprüfung des Ölgehalts und der Ölqualität (Verunreinigtes Öl ersetzen)
• Überprüfung von Dichtungen und Verbindungen auf Leckagen
• Nach den Wartungsintervallen des Herstellers
Für detaillierte Wartungsverfahren siehe Betriebsanleitung.
6Was sind die häufigsten Probleme mit Rexroth Kolbenpumpen?
Zu den typischen Problemen gehören:
• Geräusche oder Vibrationen (verursacht durch Kavitation, Eintritt von Luft oder Fehlausrichtung)
• Verringerte Effizienz (wegen Verschleiß, Verschmutzung oder falscher Einstellungen)
• Leckage (Verdichtung oder Dichtungsstörung)
• Überhitzung (niedriges Ölgehalt, übermäßige Belastung oder schlechte Kühlung)
Ansprechpartner: Mr. liyun
Telefon: +8615280488899