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Produktdetails:
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| Keyword: | Hydraulikpumpe von Rexroth | Maximaler Druck: | Stange 280 |
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| Produktname: | Rexroth Hydraulik-Kolbenpumpe | Geschwindigkeit: | 3 Geschwindigkeitseinstellungen |
| Control Type: | Variable Verschiebung | Kraftstoff: | Hydrauliköl |
| Verlagerung: | 28 cm3 | Lieferdatum: | 5 Tage |
| Erzeugnis: | LED-Ladung USB Mini-Lüfter | ||
| Hervorheben: | VPB32U00 Verstellbare Axialkolbenpumpe,A10VSO140DRF/32R-VPB22U00 Hydraulik-Axialkolbenpumpe,Deutsche Rexroth Verstellbare Axialkolbenpumpe |
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Die Angabe der Angabe des Anwendungsbereichs wird durch die Angabe des Anwendungsbereichs erfolgen.
A10VSO140DRF/32R-VPB22U00 A10VSO180DRG/32R-PPB22U00 Kolbenpumpe mit variabler Verschiebe
| - Was ist? | +85267220981 | E-Mail-Adresse | Über 97584@gmail.com |
| Markenbezeichnung | Schnüren | Herkunftsort | Fujian, China |
| Gewährleistung | 12 Monate | Video-Ausgangsinspektion | Bereitgestellt |
| Maschinenprüfbericht | Bereitgestellt | Anwendung | Maschinenreparaturwerkstätten |
| Material | Eisen | Die Situation | Ausländisch |
| Typ | Die Angabe der Angabe des Anwendungsbereichs wird durch die Angabe des Anwendungsbereichs erfolgen. Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe in Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. |
Qualität | 100% geprüfte Leistung |
| Zertifizierung | ISO-Nummern | Merkmal | Lange Lebensdauer Geräuscharm |
| Funktion | Dieselöl filtern | Macht | Hydraulik |
| Zahlungsfrist | T/T 100% |
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| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] erfasst. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind. |
| Die Ausrüstung ist in der Lage, die von den Herstellern gelieferten Daten zu überwachen. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verpackt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Ausrüstung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte. |
| Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm ausgestattet. |
| Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten |
| Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verpackt. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
| Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verpackt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Risiken. |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. |
| A10VSO100DRS/32R-VSB22U99-SO32 |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten zu verwenden. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind. |
| Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen. |
| Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
| Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungssumme. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| REXROTH® 士乐 AA4VSO 柱塞 |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Einheitliche Prüfungen für die Verwendung von PTFE |
| Einheit für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Abfälle |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Risikopositionen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
| Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
| Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Sicherheit und die Sicherheit von Fahrzeugen |
| Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Abweichungen. |
| Die Ausrüstung ist in der Lage, die von den Herstellern geforderten Anforderungen zu erfüllen. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. |
| Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Datenbank. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
Häufige Fragen:
1Was ist A10VSO140?
Die A10VSO140 ist eine axiale Kolbenpumpe der Rexroth A10VSO-Serie.Die Nennverlagerung beträgt 140 cm3/Uhr., so dass es für Hochleistungs-Hydrauliksysteme in industriellen und mobilen Anwendungen geeignet ist.
2Was sind die Hauptmerkmale des A10VSO140?
• Variable Verlagerung: Der Stromfluss wird anhand der Anforderung des Systems angepasst und die Energieeffizienz verbessert.
• Höchstdruck: bis zu 280 bar (kontinuierlich) und 350 bar (hoch).
• Mehrere Steuerungsmöglichkeiten: Einschließlich Druckkompensation (DR), Lastmessung (DFLR) und Konstante Druck (DFR) Modelle.
• Geräuscharm und effizient: Für einen reibungslosen Betrieb in anspruchsvollen Umgebungen konzipiert.
• Moduläres Design: Unterstützt Durchtriebswellen für Mehrpumpensysteme.
3. Wo wird der A10VSO140 häufig verwendet?
• Industriemaschinen: Spritzgießmaschinen, Pressen und Prüfgeräte für Kunststoffe.
• Mobilgeräte: Bagger, Krane, Ladegeräte und Straßenwalzen.
• Schwere Anwendungen: Bergbau-, Schifffahrts- und Baumaschinen, die hohe Durchflussraten erfordern.
4Wie unterscheidet sich der A10VSO140 vom A10VSO100?
Eigenschaft A10VSO100 A10VSO140
Verschieben 100 cm3/Uhr 140 cm3/Uhr
Durchflusskapazität niedriger höher
Leistungsabwicklung Mittelsysteme Hochleistungssysteme
Anwendungen Leichte/mittlere Belastungen Schwere Maschinen
Ansprechpartner: Mr. liyun
Telefon: +8615280488899