Produktdetails:
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Modell: | A11VLO | Nach der Zubereitung: | On-line-Video |
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Typ der Welle: | Keilwelle, Konuswelle | Beschreibung des Materials: | A11VLO190DR/11L-NSD12N00 R902136293 A11VLO190DR/11R+A11VLO190DR/11R |
Flüssige Kompatibilität: | Mineralöl, Phosphatester, biologisch abbaubare Flüssigkeiten | Art der Montage: | Flanschmontage, Fußmontage |
Spannung: | 220V, 220V/380V, DC12V, AC220V, DC24V | Control Type: | Druckkompensator, Lastmessung, Proportionsregelung |
Antriebsmodus: | 6 bis 250 m3 | ||
Hervorheben: | A11VLO190DR/11R hydraulische Kolbenpumpe,Hydraulische Kolbenpumpe der Rexroth-Serie A11VLO,A11VLO190DR/11L-NSD12N00 hydraulische Kolbenpumpe |
R902227838 A11VLO190DR/11L-NSD12N00 R902136293 A11VLO190DR/11R+A11VLO190DR/11R Rexroth-Serie A11VLO hydraulische Kolbenpumpe
WhatsApp: +85267220981 E-Mail: yli97584@gmail.com |
Funktionsprinzip: Hydraulische Kolbenpumpe Verwendung: Bagger, Kohlengruben, Stahlwerke, Schiffe |
Zulassung: 4 Material: Flexibles Eisen |
Anwendungsbereich: Baumaschinen Anwendungsmedium: Hydrauliköl |
Anwendbare Temperatur (°C): 30-90 °C, Nenndruck (MPa): 32 MPa |
Ist der Lagerbestand vorhanden? |
Der Nennstrom beträgt: 12 Spezifikation: R902227838 A11VLO190DR/11L-NSD12N00 |
Marke: Rexroth Verpackung: Holzkiste |
Inventar: 100 |
R902108392 Die Angabe der Größenordnung des Zertifikats ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. |
R902108393 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. |
R902108414 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenverarbeitung |
R902110515 Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu finden. |
R902110516 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. |
R902110517 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
R902111286 Die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums ist nur möglich, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist. |
R902112672 Einheitliche Datenbank für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902112673 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Überwachung der Sicherheit und der Sicherheit von Fahrzeugen |
R902048826 Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902053463 Die Angabe der Anwendungsberechtigung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu ändern. |
R902064953 A11VLO145EP2S/11R-NSD12KXXH-S *Z* |
R902066626 A11VLO145DRS/11R-NSD12K17-S *Z* |
R902067109 Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu finden. |
R902067382 Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902068179 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung |
R902069259 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. |
R902069394 Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbereiche |
R902070164 Einheit für die Berechnung der Zulassungsdauer für die Zulassung von Fahrzeugen |
R902074608 Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902077877 Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
R902077881 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassung für die Berechnung der Zulassungsdauer. |
R902077887 Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nicht erforderlich. |
R902080382 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902081031 Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902081042 Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu finden. |
R902081196 A11VLO145EP4S/11R-NSD12N00H *AL* |
R902081588 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902083315 Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902083601 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
R902083629 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902083716 Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nicht erforderlich. |
R902083913 A11VLO145LRDH1/11R-NSD12N00 |
R902083950 Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu finden. |
R902083971 A11VLO145LRDS/11R-NSD12K02-K *AL* |
R902083972 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
R902084644 Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
R902084647 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage nicht in Betrieb ist. |
R902084648 Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. |
R902084849 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung |
R902084950 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungsdauer. |
R902085638 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
R902085927 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungsdauer. |
R902087821 A11VLO145EP4S/11R-NZD12KXXH-S *AL* |
R902088224 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenverarbeitung |
R909606757 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
R909606758 A11VO130LRH1+A11VO130LRH1+A2FO32 |
R909606838 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungsdauer. |
R909606899 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
R909606971 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen. |
R909607076 Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu finden. |
R909607089 A11VO130LRDH2/10L-NZD12K61 |
R909607144 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Häufig gestellte Fragen
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